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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Geltungsbereich der AGB

Die Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH erbringt die Leis­tun­gen auss­chliesslich auf Basis der nach­fol­gen­den All­ge­meinen Geschäfts­beziehun­gen (AGB).

 

2. Preise

Sämtlich Preise ver­ste­hen sich exk­lu­sive Mehrw­ert­s­teuer. Preisän­derun­gen sind jed­erzeit vor­be­hal­ten. Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Ver­sicherung des gemieteten Equip­ments. Die Ver­sicherung ist Sache des Mieters.

 

3. Bezahlung

Die Rech­nung ist ohne Abzüge inner­halb von 30 Tagen nach Rech­nungs­da­tum zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungs­frist ist ein Verzugszins in Höhe von 5 % fäl­lig. Zusät­zlich wird pro Mah­nung eine Admin­is­tra­tions­ge­bühr von CHF 50.- in Rech­nung gestellt. Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH behält sich das Recht vor, offene Forderun­gen an ein Inkas­soun­ternehmen abzutreten, oder ein Inkas­soun­ternehmen mit der Ein­trei­bung der Forderung zu beauf­tra­gen. Entsprechend zusät­zlich anfal­l­ende Kosten wer­den auf den Kun­den abgewälzt. Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH behält sich vor, bei grösseren Aufträ­gen eine Anzahlung/Vorauszahlung einzu­fordern und/oder eine Bonität­sprü­fung durchzuführen.

 

4. Stornierung und Vertragswiderruf

Bei ein­er Stornierung des Kun­den im Zeitraum zwis­chen defin­i­tiv­er Buchung (diese kann tele­fonisch oder schriftlich erfol­gen) und 60 Tage vor dem Anlass kann der Kunde gegen Zahlung ein­er Auf­tragsentschädi­gung in Höhe von CHF 200.- (admin­is­tra­tiv­er Aufwand, Beratung etc.) vom Ver­trag zurück­treten. Allfäl­lige, zu diesem Zeit­punkt bere­its ange­fal­l­ene Kosten (Mate­ri­albestel­lung, Grafikar­beit­en etc.) wer­den zu 100 % weit­er­ver­rech­net. Dabei wird ein Stun­de­nansatz von CHF 100 je Stunde  (für Grafikar­beit­en CHF 160 je Stunde) angewendet.

Stornierun­gen welche später erfol­gen wer­den wie fol­gt gehandhabt:

  • 59 bis 30 Tage vor dem Anlass: 30 % der Gesamtsumme
  • 29 bis 14 Tage vor dem Anlass: 50 % der Gesamtsumme
  • Weniger als 14 Tage vor dem Anlass: 75 % der Gesamtsumme
 

5. Haftung und Schadenersatz

Für Schä­den jeglich­er Art, haftet Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH nur, sofern Vor­satz und Grob­fahrläs­sigkeit nachgewiesen wer­den kann. Sollte der Kunde Mängel/Fehlfunktionen fest­stellen, so ist er verpflichtet diese sofort mitzuteilen. Im Nach­hinein gemeldete Mängel/Fehlfunktionen wer­den nicht akzeptiert.

Das Mate­r­i­al wird nach der Rück­gabe durch Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH getestet und über­prüft. Allfäl­lige Män­gel, welche durch nor­male Nutzung nicht zu Stande kom­men, wer­den dem Kun­den weiterverrechnet.

Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH stellt sich­er, dass die zur Ver­fü­gung gestell­ten Geräte während min­destens 80% der vere­in­barten Nutzungszeit ein­satzbere­it sind.

Kommt es während der Miet­zeit auf Grund von Grob­fahrläs­sigkeit durch Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH zu einem Aus­fall, woraufhin die Leis­tun­gen nicht wie vere­in­bart erbracht wer­den kön­nen, wird dem Kun­den eine Anteilsmäs­sige Min­derung der Gesamt­summe gewährt.

 

6. Urheberrecht, Datensicherung und Nutzungsrecht

Der Kunde akzep­tiert, dass die notwendi­gen per­sön­lichen Dat­en zur Abwick­lung des Auf­trags auf Daten­trägern gespe­ichert wer­den. Mit Akzep­tierung der Offerte, resp. der Erteilung des Auf­trags, stimmt er der Erhe­bung, Ver­ar­beitung und Nutzung sein­er per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zu. Sowohl die Löschung der Dat­en, als auch der Wider­ruf der Ein­willi­gung ste­ht dem Kun­den jed­erzeit zu, sofern die vere­in­barten Leis­tun­gen abgeschlossen sind.

Dem Kun­den wer­den sämtliche erstell­ten Fotos/Videos/GIFs nach dem Anlass in elek­tro­n­is­ch­er Form zur Ver­fü­gung gestellt (falls dies gewün­scht wird). Der Kunde ist selb­st für die daten­schutzkon­forme Sicherung dieser Dat­en ver­ant­wortlich. Nach Ablauf von 6 (sechs) Monat­en behält sich Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH das Recht vor, sämtliche Dat­en zu löschen.

Bei allen an Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH über­tra­ge­nen Dateien (Bild, Ton etc.) liegt es in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den, dass er über sämtliche Nutzungsrechte ver­fügt, welche für die Durch­führung des Anlass­es notwendig sind.

Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH gilt als Urhe­ber aller im Rah­men der Miete gemacht­en Auf­nah­men. Diese sind urhe­ber­rechtlich geschützt. Dem Kun­den wird ein Nutzungsrecht zur Veröf­fentlichung der Auf­nah­men eingeräumt. Die Weit­er­gabe des Nutzungsrechts bedarf der Zus­tim­mung von Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH. Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH kann ver­lan­gen, als Urhe­ber der Auf­nah­men genan­nt zu wer­den. In diesem Falle ist unter den Fotos der Ver­merk «©Pixora.ch» anzubringen.

 

7. Referenznennung

Pixo­ra Mar­ket­ing GmbH ist berechtigt, nach Durch­führung des Anlass­es den Ver­tragspart­ner als Ref­eren­zkun­den (inkl. Fir­men­l­o­go) aufzuführen und zu Wer­bezweck­en zu nutzen.

 

8. Schlussbestimmungen

Wenn gewisse Bes­tim­mungen aus diesen all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam wer­den, so bleiben alle anderen ver­traglichen Bedin­gun­gen gültig.

 

9. Gerichtsstand

Grund­sät­zlich gilt schweiz­erisches Recht. Für Kla­gen ist das Gericht in Zürich zuständig. Falls der Kunde seinen Wohn­sitz im Aus­land hat, gilt eben­falls Zürich als Gerichtsstand.

 

Zürich, Mai 2022

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